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KUNO, deshalb sollte jeder EC-Kartenverlust bei der Polizei gemeldet werden...

mein kürzlich verlorenes Portmonee und die nachfolgenden Erfahrungen, waren letztendlich mit ein Grund zur Gründung dieser Gruppe.

Wie gesagt, ich hatte mein Portmonee verloren, samt EC-Karte. Ich habe natürlich sofort sämtliche Karten über die Anbieter sperren lassen. Meine nächste Frage, muss ich den Verlust auch der Polizei melden? Die Meinungen dazu waren zweigeteilt. In einem Beitrag habe ich aber gelesen, dass man es tun muss, denn von der Polizei erhält man eine Verlustbestätigung die, man für die Neubeantragung von Personalausweis etc. braucht. Also ab zur Polizei. Dort erfuhr ich, dass für die Neuaustellung vom Personalausweis eine Anzeige bei der Polizei nicht notwendig sei und ich wollte schon wieder gehen. Aber als der Beamte erfuhr, dass meine EC-Karte ebenfalls weg war, sollte ich doch bleiben, damit die Karte lastschriftmäßig gesperrt wird. Das sagte mir zwar nichts, so wurde eine Verlustmeldung gefertigt und meine Karte war gegen Lastschriften gesperrt. Meine Sorge war jetzt, meine Lastschriften sind gesperrt. Miete, Strom etc.. Sollte das nun alles nicht mehr abgebucht werden? Unverständlicherweise, konnte mir der Beamte dazu auch nichts genaueres sagen. So fuhr ich im Glauben, dass meine laufenden Rechnungen nicht mehr abgebucht werden und der Sorge, was das an Arbeit bedeutet, sämtliche Stellen zu informieren, ziemlich beunruhigt nach Hause. Und da war mein erster Schritt zu Hause, erstmal ab ins Internet, um mich über alles Wissenswerte über das Lastschriftverfahren zu informieren . Es hat nämlich nichts mit den Lastschriften, die wir normalerweise mit dem Begriff Lastschrift verbinden, zu tun. Sicherlich habt Ihr auch schon mit der EC-Karte im Geschäft bezahlt und wurdet aufgefordert, statt die Karten-PIN einzugeben, nur einen Rechnungsbeleg zu unterschreiben?! Und genau das ist KUNO, der Karten-Sperrdienst für SEPA Lastschriftverfahren. !!! Lasst Ihr eure EC-Karte über die bundeseinheitliche Sperrnummer oder direkt bei eurem Geldinstitut sperren, wird die Karte nicht automatisch für das SEPA Lastschriftverfahren gesperrt. Dies kann aus sicherheitstechnischen Gründen nur die Polizei! Im Nachhinein habe ich mich gefragt, warum mir weder die Mitarbeiterin von der bundeseinheitlichen Sperrrufnummer und der Mitarbeiter von meinem Geldinstitut was dazu gesagt hat? Damit Ihr auch gegen diesen Missbrauch geschützt seit, müsst Ihr bei der Polizei den Verlust der Karte anzeigen. Dafür benötigt Ihr den Namen von eurem Geldinstitut, Kontonummer/IBAN und die Kartenfolgenummer!!! Sicherlich hat sich keiner von Euch, wie ich zuvor auch nicht, Gedanken über die sogenannte Kartenfolgenummer gemacht. Sie steht auf der EC-Karte und oftmals auch auf den Belegen, die man nach einer Bezahlung mit der Karte erhält.Ich habe meine Kartenfolgenummer nicht bei der Polizei zur Hand gehabt, so blieb die Angabe dazu offen. Zuhause fand ich zum Glück noch Rechnungsbelege, mit der Kartenfolgenummer. Über das Internet kann man diese Kartenfolgenummer nachträglich beim Kartensperrdienst angeben. Dafür benötigt man aber eine sogenannte Sperrbestätigungsnummer, die bei der Anzeige bei der Polizei „erzeugt“ wird, aber mir nicht gesagt wurde. Somit wieder Anruf bei der Polizei, dort konnte sich der Beamte zum Glück an mich erinnern und gab mir diese Sperrbestätigungsnummer fernmündlich durch und ich konnte die Nummer per Internet an den Sperrdienst weitergeben. Mit dieser Sperrbestätigungsnummer kann man im Nachhinein die Karte für das SEPA-Lastschriftverfahren wieder entsperren lassen. Ergibt für mich allerdings keinen Sinn, da ich meine Karte zwar am nächsten Tag wieder zurück erhalten habe, aber wegen der veranlassten Sperre eh zwangsläufig eine neue Karte erhalten habe. Bei Kartenmissbrauch... Wie ich im Nachhinein erfahren konnte -dies jetzt aber ohne Gewähr-, wird man bei Kartenmissbrauch nicht von seinem Geldinstitut zur Rechenschaft gezogen, wenn man diese Kartensperre bei der Polizei nicht durchgeführt hat. Wie bei jedem Lastschriftverfahren, kann man jede Lastschrift im Nachhinein widerrufen. Jedoch macht der Gang zur Polizei auf jedem Fall Sinn und man kann sich eine Menge Ärger ersparen. Natürlich erzählt man im Bekanntenkreis von seinem Erlebnis und so erfuhr ich, dass ein Verwandter von meinem Bekannten seine Karte auch verloren hatte und über das gerade beschriebene Lastschriftverfahren im Nachhinein für über 51.000 DM eingekauft wurde. Von dem Schaden musste der Verwandte damals nur 100 DM selber von bezahlen. Wer darüber genaueres wissen möchte, hier der Link: www.kuno-sperrdienst.de EN 14764 wird fälschlicherweise oft für eine Rahmennummer gehalten... Dieser Beitrag richtet sich an Fahrradfahrer, die ein Fahrrad besitzen, welches unter anderem mit der Bezeichnung EN 14764 gekennzeichnet ist. Immer wieder stellen wir fest, dass bei uns als Rahmennummer „EN 14764“ registriert wird und das häufiger zu Problemen führt. EN 14764 IST KEINE RAHMENNUMMER! EN 14764 ist eine Normangabe des European Standardisation Commitee (CEN) und hat zwischen März und September 2006 die DIN 79100 abgelöst. Bei der DIN EN 14764 geht es im Einzelnen um City- und Trekking-Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. Wer mehr und genaueres darüber wissen möchte, findet weitere Informationen auf den Internetseiten des ADFC. Jedenfalls ist die EN 14764 auf tausenden von Fahrrädern der unterschiedlichsten Hersteller vorhanden und KEINE EINMALIG vorhandene Rahmennummer. Sie kann somit nicht zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrrades genutzt werden! Wir bitten dies bei der Registrierung und Überprüfung zu berücksichtigen! IMEI – Trügerische Sicherheit... Überall wird man aufgefordert, die IMEI von seinem Handy/Smartphone zu notieren, damit bei Verlust das Smartphone darüber identifiziert werden kann. Wer jedoch technisch versiert ist und das Wissen hat, kann die IMEI umprogrammieren. Schon ist das Handy oder Smartphone „sauber“. IMEI steht für International Mobile Equipment Identity und besteht aus einer 15 stelligen Zahlenkombination. Die ersten acht Ziffern sind der TAC (Type Allocation Code) Die ersten zwei Ziffern des TAC bilden den sogenannten RBI (Reporting Body Identifier) und geben einen Hinweis auf die zulassende Akkreditierungsstelle. Die restlichen sechs Ziffern vom TAC bilden einen Zulassungscode. Die Ziffern 9-14 stehen für die eigentliche Seriennummer des Endgerätes (SNR). Bei der letzten Zahl handelt es sich um die Prüfziffer CD (Check Digit). Diese Prüfziffer wird lediglich im Gerät gespeichert, übertragen wird immer eine 0, egal wie die CD lautet. Bei immer mehr Handys/Smartphones wird die 15-stellige IMEI um eine zweistellige Kennung erweitert, der sogenannten SVN (Software Version Number) In der Theorie kann der Anbieter nach einem Diebstahl/Verlust die IMEI in sein System aufnehmen und sperren. Selbst bei einem Wechsel der SIM-Karte, ist es dann nicht mehr möglich mit dem Gerät zu telefonieren. Selbst wenn der Anbieter eine Sperrung veranlasst, was nicht die Regel ist, beudeutet das nicht, dass im Ausland mit dem Gerät doch telefoniert werden kann. Während bei einem großen Anbieter eine Sperrung möglich ist, weigert sich ein anderer großer Anbieter beharrlich dagegen. Als Begründung wird angeführt, dass wie bereits erwähnt, ein Umprogrammieren der IMEI möglich ist und weitere Geräte über ein und die gleich IMEI verfügen können. Diese Geräte würden dann ebenfalls gesperrt werden. Deshalb können wir nur dazu raten, notiert Euch die IMEI und notiert Euch auf jeden Fall auch die Seriennummer. Denn neben der IMEI verfügt jedes Handy und Smartphone auch über eine Seriennummer. Bisher wurde allerdings noch kein Fall bekannt, wo die Seriennummer manipuliert worden ist. Dreieckskauf… Betrug über Ebay-Kleinanzeigen und Paypal... In der Sendung PlusMinus der ARD, ausgestrahlt am 12.02.2020, wurde auf eine recht interessante Betrugsmasche hingewiesen, auf die jeder von uns reinfallen könnte. Der Einfachheit halber und zum besseren Verständnis, nenne ich die in diesem Fall beteiligten drei Personen einfach Person A, Person B und Person C. Was war geschehen? Person A bietet über die Verkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen ein paar Turnschuhe für 200 Euro zum Verkauf an. Daraufhin meldet sich Person B bei Person A und bekundet sein Interesse an den angebotenen Turnschuhen. Per Chat einigt man sich darauf, dass Person B über den Bezahldienst Paypal 200 Euro an Person A überweist und anschließend ein Bekannter von Person B die Turnschuhe bei Person A abholen soll. Dafür schickt Person A seine E-Mailadresse, die für Paypal zwingend erforderlich ist, an Person B. Statt den Betrag wie abgemacht zu überweisen, inseriert Person B jetzt ebenfalls bei Ebay-Kleinanzeigen ein paar hochwertige Kopfhörer für günstige 200 Euro. Wegen des günstigen Preises meldet sich umgehend Person C, welche die Kopfhörer kaufen möchte, bei Person B und ist mit der Bezahlung mittels Paypal einverstanden. Statt Person B jetzt seine eigene E-Mailadresse an Person C sendet, gibt Person B die E-Mailadresse von Person A an Person C weiter. Woraufhin Person C 200 Euro überweist. Was Person C aber nicht weiß, die 200 Euro sind an Person A gegangen, der wiederum davon ausgeht, das es sich um die 200 Euro von Person B für die Turnschuhe handelt und später dem Bekannten von Person B die Schuhe wie vereinbart übergibt. Erst viel später wendet sich nun Person C, die auf die bezahlten Kopfhörer wartet, an Person A. Jetzt wird beiden Personen A und C klar, dass sie einem Betrüger aufgesessen sind und anschließend Person A, Person C die 200 Euro wieder zurück überweisen muss. Da dieser Fall in Hamburg passiert ist, ging Person A zur dortigen Polizei, um Anzeige zu erstatten. Die Polizei wollte diese zunächst (unverständlicherweise) nicht aufnehmen und riet Person A mangels Erfolg davon ab. Person A bestand jedoch darauf und die Anzeige wurde von der Polizei aufgenommen. Wochen später informierte die Staatsanwaltschaft Person A darüber, dass das Verfahren eingestellt wurde, da kein Beschuldigter ermittelt werden konnte und auch in Zukunft nicht ermittelt werden kann. Seid also vorsichtig und diesen Betrug hätte man ganz einfach verhindern können. Der Abholer der Schuhe hätte nur Bargeld mitbringen können und die Schuhe an der Haustür bezahlen können... BaFin und BKA warnen vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet… Digitalisierung liegt im Trend: online einkaufen, online daten, online in die Arztsprechstunde – nichts liegt näher, als sein Geld bequem mit ein paar Klicks im Internet zu vermehren. Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf Anbieter von scheinbar besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Häufig aber stecken hinter solchen Angeboten Straftäter, deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Geld zu betrügen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Nordrhein- Westfalen warnen aktuell gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer neuen Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfachster Handhabung anbieten. Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen. Wie genau die Kapitalanlage funktioniert, erklärt der Onlinehändler auf seiner Internetseite allerdings nicht. Viele der Anbieter verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland bzw. mit deutschen Kunden zu tätigen. Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen. Die Anrufer geben sich als kompetente Finanzbroker mit jahrelanger Handelserfahrung aus, um sich so das Vertrauen der Neukunden zu erschleichen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrüger, die die Anleger um ihr Kapital bringen wollen. Besonders dreist ist, dass der Anleger den Stand seines Anlagekontos vermeintlich online einsehen kann. Dort werden ihm mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne angezeigt. Dass seine Einlage unmittelbar beeindruckende Gewinne erzielt, überzeugt den Kunden so von dem Geschäft, dass er weitere Investitionen tätigt. Will er sich allerdings sein Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und der angebliche Berater ist nicht mehr erreichbar oder gar unbekannt. In anderen Fällen wird der Anleger mit Ausreden vertröstet oder gar überredet, noch mehr Geld einzuzahlen, damit eine Auszahlung erfolgen könne. Fakt ist: Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie einer Kapitalanlage zugeführt. Die komplette Handelsplattform einschließlich des vermeintlichen Kundenkontos ist ein Fake. Die Aussichten der Opfer, ihr Geld wiederzuerlangen, sind sehr gering. Die Täter überweisen und verschieben die Kundengelder auf verschiedenste Konten im Ausland, die Betreiberfirmen der Handelsplattformen wechseln häufig und bei den Firmensitzen handelt es sich um bekannte Offshore- Briefkastenadressen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Die BaFin weist darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko besteht. Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten. Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Was können Sie tun, um sich zu schützen? Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten. Bevor Sie Geld übergeben oder eine Anlage tätigen, holen Sie immer unabhängigen Rat (z.B. bei Verbraucherzentralen) ein. Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten. Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz? Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit abfragen. Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein. Vorsicht vor zukünftigen Betrugsversuchen! Wenn Sie bereits Opfer wurden und in einen Betrug investiert haben, werden die Betrüger Sie wahrscheinlich wieder ins Visier nehmen oder Ihre Daten an andere Kriminelle verkaufen. Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als „Samariter“ aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen. Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/ oder die BaFin! Quelle: Internetseite vom BKA
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KUNO, deshalb sollte jeder EC- Kartenverlust bei der Polizei gemeldet werden...

mein kürzlich verlorenes Portmonee und die

nachfolgenden Erfahrungen, waren letztendlich mit ein

Grund zur Gründung dieser Gruppe.

Wie gesagt, ich hatte mein Portmonee verloren, samt EC-Karte. Ich habe natürlich sofort sämtliche Karten über die Anbieter sperren lassen. Meine nächste Frage, muss ich den Verlust auch der Polizei melden? Die Meinungen dazu waren zweigeteilt. In einem Beitrag habe ich aber gelesen, dass man es tun muss, denn von der Polizei erhält man eine Verlustbestätigung die, man für die Neubeantragung von Personalausweis etc. braucht. Also ab zur Polizei. Dort erfuhr ich, dass für die Neuaustellung vom Personalausweis eine Anzeige bei der Polizei nicht notwendig sei und ich wollte schon wieder gehen. Aber als der Beamte erfuhr, dass meine EC-Karte ebenfalls weg war, sollte ich doch bleiben, damit die Karte lastschriftmäßig gesperrt wird. Das sagte mir zwar nichts, so wurde eine Verlustmeldung gefertigt und meine Karte war gegen Lastschriften gesperrt. Meine Sorge war jetzt, meine Lastschriften sind gesperrt. Miete, Strom etc.. Sollte das nun alles nicht mehr abgebucht werden? Unverständlicherweise, konnte mir der Beamte dazu auch nichts genaueres sagen. So fuhr ich im Glauben, dass meine laufenden Rechnungen nicht mehr abgebucht werden und der Sorge, was das an Arbeit bedeutet, sämtliche Stellen zu informieren, ziemlich beunruhigt nach Hause. Und da war mein erster Schritt zu Hause, erstmal ab ins Internet, um mich über alles Wissenswerte über das Lastschriftverfahren zu informieren . Es hat nämlich nichts mit den Lastschriften, die wir normalerweise mit dem Begriff Lastschrift verbinden, zu tun. Sicherlich habt Ihr auch schon mit der EC-Karte im Geschäft bezahlt und wurdet aufgefordert, statt die Karten-PIN einzugeben, nur einen Rechnungsbeleg zu unterschreiben?! Und genau das ist KUNO, der Karten-Sperrdienst für SEPA Lastschriftverfahren. !!! Lasst Ihr eure EC-Karte über die bundeseinheitliche Sperrnummer oder direkt bei eurem Geldinstitut sperren, wird die Karte nicht automatisch für das SEPA Lastschriftverfahren gesperrt. Dies kann aus sicherheitstechnischen Gründen nur die Polizei! Im Nachhinein habe ich mich gefragt, warum mir weder die Mitarbeiterin von der bundeseinheitlichen Sperrrufnummer und der Mitarbeiter von meinem Geldinstitut was dazu gesagt hat? Damit Ihr auch gegen diesen Missbrauch geschützt seit, müsst Ihr bei der Polizei den Verlust der Karte anzeigen. Dafür benötigt Ihr den Namen von eurem Geldinstitut, Kontonummer/IBAN und die Kartenfolgenummer!!! Sicherlich hat sich keiner von Euch, wie ich zuvor auch nicht, Gedanken über die sogenannte Kartenfolgenummer gemacht. Sie steht auf der EC- Karte und oftmals auch auf den Belegen, die man nach einer Bezahlung mit der Karte erhält.Ich habe meine Kartenfolgenummer nicht bei der Polizei zur Hand gehabt, so blieb die Angabe dazu offen. Zuhause fand ich zum Glück noch Rechnungsbelege, mit der Kartenfolgenummer. Über das Internet kann man diese Kartenfolgenummer nachträglich beim Kartensperrdienst angeben. Dafür benötigt man aber eine sogenannte Sperrbestätigungsnummer, die bei der Anzeige bei der Polizei „erzeugt“ wird, aber mir nicht gesagt wurde. Somit wieder Anruf bei der Polizei, dort konnte sich der Beamte zum Glück an mich erinnern und gab mir diese Sperrbestätigungsnummer fernmündlich durch und ich konnte die Nummer per Internet an den Sperrdienst weitergeben. Mit dieser Sperrbestätigungsnummer kann man im Nachhinein die Karte für das SEPA- Lastschriftverfahren wieder entsperren lassen. Ergibt für mich allerdings keinen Sinn, da ich meine Karte zwar am nächsten Tag wieder zurück erhalten habe, aber wegen der veranlassten Sperre eh zwangsläufig eine neue Karte erhalten habe. Bei Kartenmissbrauch... Wie ich im Nachhinein erfahren konnte -dies jetzt aber ohne Gewähr-, wird man bei Kartenmissbrauch nicht von seinem Geldinstitut zur Rechenschaft gezogen, wenn man diese Kartensperre bei der Polizei nicht durchgeführt hat. Wie bei jedem Lastschriftverfahren, kann man jede Lastschrift im Nachhinein widerrufen. Jedoch macht der Gang zur Polizei auf jedem Fall Sinn und man kann sich eine Menge Ärger ersparen. Natürlich erzählt man im Bekanntenkreis von seinem Erlebnis und so erfuhr ich, dass ein Verwandter von meinem Bekannten seine Karte auch verloren hatte und über das gerade beschriebene Lastschriftverfahren im Nachhinein für über 51.000 DM eingekauft wurde. Von dem Schaden musste der Verwandte damals nur 100 DM selber von bezahlen. Wer darüber genaueres wissen möchte, hier der Link: www.kuno-sperrdienst.de EN 14764 wird fälschlicherweise oft für eine Rahmennummer gehalten... Dieser Beitrag richtet sich an Fahrradfahrer, die ein Fahrrad besitzen, welches unter anderem mit der Bezeichnung EN 14764 gekennzeichnet ist. Immer wieder stellen wir fest, dass bei uns als Rahmennummer „EN 14764“ registriert wird und das häufiger zu Problemen führt. EN 14764 IST KEINE RAHMENNUMMER! EN 14764 ist eine Normangabe des European Standardisation Commitee (CEN) und hat zwischen März und September 2006 die DIN 79100 abgelöst. Bei der DIN EN 14764 geht es im Einzelnen um City- und Trekking-Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. Wer mehr und genaueres darüber wissen möchte, findet weitere Informationen auf den Internetseiten des ADFC. Jedenfalls ist die EN 14764 auf tausenden von Fahrrädern der unterschiedlichsten Hersteller vorhanden und KEINE EINMALIG vorhandene Rahmennummer. Sie kann somit nicht zur eindeutigen Identifizierung eines Fahrrades genutzt werden! Wir bitten dies bei der Registrierung und Überprüfung zu berücksichtigen! IMEI – Trügerische Sicherheit... Überall wird man aufgefordert, die IMEI von seinem Handy/Smartphone zu notieren, damit bei Verlust das Smartphone darüber identifiziert werden kann. Wer jedoch technisch versiert ist und das Wissen hat, kann die IMEI umprogrammieren. Schon ist das Handy oder Smartphone „sauber“. IMEI steht für International Mobile Equipment Identity und besteht aus einer 15 stelligen Zahlenkombination. Die ersten acht Ziffern sind der TAC (Type Allocation Code) Die ersten zwei Ziffern des TAC bilden den sogenannten RBI (Reporting Body Identifier) und geben einen Hinweis auf die zulassende Akkreditierungsstelle. Die restlichen sechs Ziffern vom TAC bilden einen Zulassungscode. Die Ziffern 9- 14 stehen für die eigentliche Seriennummer des Endgerätes (SNR). Bei der letzten Zahl handelt es sich um die Prüfziffer CD (Check Digit). Diese Prüfziffer wird lediglich im Gerät gespeichert, übertragen wird immer eine 0, egal wie die CD lautet. Bei immer mehr Handys/Smartphones wird die 15- stellige IMEI um eine zweistellige Kennung erweitert, der sogenannten SVN (Software Version Number) In der Theorie kann der Anbieter nach einem Diebstahl/Verlust die IMEI in sein System aufnehmen und sperren. Selbst bei einem Wechsel der SIM-Karte, ist es dann nicht mehr möglich mit dem Gerät zu telefonieren. Selbst wenn der Anbieter eine Sperrung veranlasst, was nicht die Regel ist, beudeutet das nicht, dass im Ausland mit dem Gerät doch telefoniert werden kann. Während bei einem großen Anbieter eine Sperrung möglich ist, weigert sich ein anderer großer Anbieter beharrlich dagegen. Als Begründung wird angeführt, dass wie bereits erwähnt, ein Umprogrammieren der IMEI möglich ist und weitere Geräte über ein und die gleich IMEI verfügen können. Diese Geräte würden dann ebenfalls gesperrt werden. Deshalb können wir nur dazu raten, notiert Euch die IMEI und notiert Euch auf jeden Fall auch die Seriennummer. Denn neben der IMEI verfügt jedes Handy und Smartphone auch über eine Seriennummer. Bisher wurde allerdings noch kein Fall bekannt, wo die Seriennummer manipuliert worden ist. Dreieckskauf… Betrug über Ebay-Kleinanzeigen und Paypal... In der Sendung PlusMinus der ARD, ausgestrahlt am 12.02.2020, wurde auf eine recht interessante Betrugsmasche hingewiesen, auf die jeder von uns reinfallen könnte. Der Einfachheit halber und zum besseren Verständnis, nenne ich die in diesem Fall beteiligten drei Personen einfach Person A, Person B und Person C. Was war geschehen? Person A bietet über die Verkaufsplattform Ebay- Kleinanzeigen ein paar Turnschuhe für 200 Euro zum Verkauf an. Daraufhin meldet sich Person B bei Person A und bekundet sein Interesse an den angebotenen Turnschuhen. Per Chat einigt man sich darauf, dass Person B über den Bezahldienst Paypal 200 Euro an Person A überweist und anschließend ein Bekannter von Person B die Turnschuhe bei Person A abholen soll. Dafür schickt Person A seine E-Mailadresse, die für Paypal zwingend erforderlich ist, an Person B. Statt den Betrag wie abgemacht zu überweisen, inseriert Person B jetzt ebenfalls bei Ebay-Kleinanzeigen ein paar hochwertige Kopfhörer für günstige 200 Euro. Wegen des günstigen Preises meldet sich umgehend Person C, welche die Kopfhörer kaufen möchte, bei Person B und ist mit der Bezahlung mittels Paypal einverstanden. Statt Person B jetzt seine eigene E-Mailadresse an Person C sendet, gibt Person B die E-Mailadresse von Person A an Person C weiter. Woraufhin Person C 200 Euro überweist. Was Person C aber nicht weiß, die 200 Euro sind an Person A gegangen, der wiederum davon ausgeht, das es sich um die 200 Euro von Person B für die Turnschuhe handelt und später dem Bekannten von Person B die Schuhe wie vereinbart übergibt. Erst viel später wendet sich nun Person C, die auf die bezahlten Kopfhörer wartet, an Person A. Jetzt wird beiden Personen A und C klar, dass sie einem Betrüger aufgesessen sind und anschließend Person A, Person C die 200 Euro wieder zurück überweisen muss. Da dieser Fall in Hamburg passiert ist, ging Person A zur dortigen Polizei, um Anzeige zu erstatten. Die Polizei wollte diese zunächst (unverständlicherweise) nicht aufnehmen und riet Person A mangels Erfolg davon ab. Person A bestand jedoch darauf und die Anzeige wurde von der Polizei aufgenommen. Wochen später informierte die Staatsanwaltschaft Person A darüber, dass das Verfahren eingestellt wurde, da kein Beschuldigter ermittelt werden konnte und auch in Zukunft nicht ermittelt werden kann. Seid also vorsichtig und diesen Betrug hätte man ganz einfach verhindern können. Der Abholer der Schuhe hätte nur Bargeld mitbringen können und die Schuhe an der Haustür bezahlen können... BaFin und BKA warnen vor Abzocke bei Geldanlagen im Internet… Digitalisierung liegt im Trend: online einkaufen, online daten, online in die Arztsprechstunde – nichts liegt näher, als sein Geld bequem mit ein paar Klicks im Internet zu vermehren. Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf Anbieter von scheinbar besonders lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Häufig aber stecken hinter solchen Angeboten Straftäter, deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Geld zu betrügen. Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen warnen aktuell gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer neuen Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei einfachster Handhabung anbieten. Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen. Wie genau die Kapitalanlage funktioniert, erklärt der Onlinehändler auf seiner Internetseite allerdings nicht. Viele der Anbieter verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland bzw. mit deutschen Kunden zu tätigen. Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen. Die Anrufer geben sich als kompetente Finanzbroker mit jahrelanger Handelserfahrung aus, um sich so das Vertrauen der Neukunden zu erschleichen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrüger, die die Anleger um ihr Kapital bringen wollen. Besonders dreist ist, dass der Anleger den Stand seines Anlagekontos vermeintlich online einsehen kann. Dort werden ihm mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne angezeigt. Dass seine Einlage unmittelbar beeindruckende Gewinne erzielt, überzeugt den Kunden so von dem Geschäft, dass er weitere Investitionen tätigt. Will er sich allerdings sein Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und der angebliche Berater ist nicht mehr erreichbar oder gar unbekannt. In anderen Fällen wird der Anleger mit Ausreden vertröstet oder gar überredet, noch mehr Geld einzuzahlen, damit eine Auszahlung erfolgen könne. Fakt ist: Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie einer Kapitalanlage zugeführt. Die komplette Handelsplattform einschließlich des vermeintlichen Kundenkontos ist ein Fake. Die Aussichten der Opfer, ihr Geld wiederzuerlangen, sind sehr gering. Die Täter überweisen und verschieben die Kundengelder auf verschiedenste Konten im Ausland, die Betreiberfirmen der Handelsplattformen wechseln häufig und bei den Firmensitzen handelt es sich um bekannte Offshore-Briefkastenadressen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals. Die BaFin weist darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko besteht. Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten. Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Was können Sie tun, um sich zu schützen? Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten. Bevor Sie Geld übergeben oder eine Anlage tätigen, holen Sie immer unabhängigen Rat (z.B. bei Verbraucherzentralen) ein. Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten. Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz? Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit abfragen. Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.