NEWS & WISSENSWERTES
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Marke der D.Eschner & S.Eschner GbR
KUNO, deshalb sollte jeder EC-
Kartenverlust bei der Polizei
gemeldet werden...
mein kürzlich verlorenes Portmonee und die
nachfolgenden Erfahrungen, waren letztendlich mit ein
Grund zur Gründung dieser Gruppe.
Wie gesagt, ich hatte mein Portmonee verloren,
samt EC-Karte. Ich habe natürlich sofort sämtliche
Karten über die Anbieter sperren lassen. Meine
nächste Frage, muss ich den Verlust auch der Polizei
melden? Die Meinungen dazu waren zweigeteilt. In
einem Beitrag habe ich aber gelesen, dass man es
tun muss, denn von der Polizei erhält man eine
Verlustbestätigung die, man für die
Neubeantragung von Personalausweis etc. braucht.
Also ab zur Polizei. Dort erfuhr ich, dass für die
Neuaustellung vom Personalausweis eine Anzeige
bei der Polizei nicht notwendig sei und ich wollte
schon wieder gehen. Aber als der Beamte erfuhr,
dass meine EC-Karte ebenfalls weg war, sollte ich
doch bleiben, damit die Karte lastschriftmäßig
gesperrt wird. Das sagte mir zwar nichts, so wurde
eine Verlustmeldung gefertigt und meine Karte war
gegen Lastschriften gesperrt.
Meine Sorge war jetzt, meine Lastschriften sind
gesperrt. Miete, Strom etc.. Sollte das nun alles nicht
mehr abgebucht werden? Unverständlicherweise,
konnte mir der Beamte dazu auch nichts genaueres
sagen. So fuhr ich im Glauben, dass meine
laufenden Rechnungen nicht mehr abgebucht
werden und der Sorge, was das an Arbeit bedeutet,
sämtliche Stellen zu informieren, ziemlich
beunruhigt nach Hause.
Und da war mein erster Schritt zu Hause, erstmal ab
ins Internet, um mich über alles Wissenswerte über
das Lastschriftverfahren zu informieren . Es hat
nämlich nichts mit den Lastschriften, die wir
normalerweise mit dem Begriff Lastschrift
verbinden, zu tun.
Sicherlich habt Ihr auch schon mit der EC-Karte im
Geschäft bezahlt und wurdet aufgefordert, statt die
Karten-PIN einzugeben, nur einen Rechnungsbeleg
zu unterschreiben?! Und genau das ist KUNO, der
Karten-Sperrdienst für SEPA Lastschriftverfahren. !!!
Lasst Ihr eure EC-Karte über die bundeseinheitliche
Sperrnummer oder direkt bei eurem Geldinstitut
sperren, wird die Karte nicht automatisch für das
SEPA Lastschriftverfahren gesperrt. Dies kann aus
sicherheitstechnischen Gründen nur die Polizei!
Im Nachhinein habe ich mich gefragt, warum mir
weder die Mitarbeiterin von der
bundeseinheitlichen Sperrrufnummer und der
Mitarbeiter von meinem Geldinstitut was dazu
gesagt hat?
Damit Ihr auch gegen diesen Missbrauch geschützt
seit, müsst Ihr bei der Polizei den Verlust der Karte
anzeigen. Dafür benötigt Ihr den Namen von eurem
Geldinstitut, Kontonummer/IBAN und die
Kartenfolgenummer!!!
Sicherlich hat sich keiner von Euch, wie ich zuvor
auch nicht, Gedanken über die sogenannte
Kartenfolgenummer gemacht. Sie steht auf der EC-
Karte und oftmals auch auf den Belegen, die man
nach einer Bezahlung mit der Karte erhält.Ich habe
meine Kartenfolgenummer nicht bei der Polizei zur
Hand gehabt, so blieb die Angabe dazu offen.
Zuhause fand ich zum Glück noch Rechnungsbelege,
mit der Kartenfolgenummer.
Über das Internet kann man diese
Kartenfolgenummer nachträglich beim
Kartensperrdienst angeben. Dafür benötigt man
aber eine sogenannte Sperrbestätigungsnummer,
die bei der Anzeige bei der Polizei „erzeugt“ wird,
aber mir nicht gesagt wurde. Somit wieder Anruf bei
der Polizei, dort konnte sich der Beamte zum Glück
an mich erinnern und gab mir diese
Sperrbestätigungsnummer fernmündlich durch und
ich konnte die Nummer per Internet an den
Sperrdienst weitergeben.
Mit dieser Sperrbestätigungsnummer kann man im
Nachhinein die Karte für das SEPA-
Lastschriftverfahren wieder entsperren lassen.
Ergibt für mich allerdings keinen Sinn, da ich meine
Karte zwar am nächsten Tag wieder zurück erhalten
habe, aber wegen der veranlassten Sperre eh
zwangsläufig eine neue Karte erhalten habe.
Bei Kartenmissbrauch...
Wie ich im Nachhinein erfahren konnte -dies jetzt
aber ohne Gewähr-, wird man bei Kartenmissbrauch
nicht von seinem Geldinstitut zur Rechenschaft
gezogen, wenn man diese Kartensperre bei der
Polizei nicht durchgeführt hat. Wie bei jedem
Lastschriftverfahren, kann man jede Lastschrift im
Nachhinein widerrufen. Jedoch macht der Gang zur
Polizei auf jedem Fall Sinn und man kann sich eine
Menge Ärger ersparen.
Natürlich erzählt man im Bekanntenkreis von
seinem Erlebnis und so erfuhr ich, dass ein
Verwandter von meinem Bekannten seine Karte
auch verloren hatte und über das gerade
beschriebene Lastschriftverfahren im Nachhinein
für über 51.000 DM eingekauft wurde. Von dem
Schaden musste der Verwandte damals nur 100 DM
selber von bezahlen.
Wer darüber genaueres wissen möchte, hier der
Link: www.kuno-sperrdienst.de
EN 14764 wird fälschlicherweise oft für
eine Rahmennummer gehalten...
Dieser Beitrag richtet sich an Fahrradfahrer, die ein
Fahrrad besitzen, welches unter anderem mit der
Bezeichnung EN 14764 gekennzeichnet ist. Immer
wieder stellen wir fest, dass bei uns als
Rahmennummer „EN 14764“ registriert wird und
das häufiger zu Problemen führt. EN 14764 IST
KEINE RAHMENNUMMER!
EN 14764 ist eine Normangabe des European
Standardisation Commitee (CEN) und hat zwischen
März und September 2006 die DIN 79100 abgelöst.
Bei der DIN EN 14764 geht es im Einzelnen um City-
und Trekking-Fahrräder – Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfverfahren.
Wer mehr und genaueres darüber wissen möchte,
findet weitere Informationen auf den Internetseiten
des ADFC.
Jedenfalls ist die EN 14764 auf tausenden von
Fahrrädern der unterschiedlichsten Hersteller
vorhanden und KEINE EINMALIG vorhandene
Rahmennummer. Sie kann somit nicht zur
eindeutigen Identifizierung eines Fahrrades genutzt
werden!
Wir bitten dies bei der Registrierung und
Überprüfung zu berücksichtigen!
IMEI – Trügerische Sicherheit...
Überall wird man aufgefordert, die IMEI von seinem
Handy/Smartphone zu notieren, damit bei Verlust
das Smartphone darüber identifiziert werden kann.
Wer jedoch technisch versiert ist und das Wissen
hat, kann die IMEI umprogrammieren. Schon ist das
Handy oder Smartphone „sauber“.
IMEI steht für International Mobile Equipment
Identity und besteht aus einer 15 stelligen
Zahlenkombination.
Die ersten acht Ziffern sind der TAC (Type Allocation
Code) Die ersten zwei Ziffern des TAC bilden den
sogenannten RBI (Reporting Body Identifier) und
geben einen Hinweis auf die zulassende
Akkreditierungsstelle. Die restlichen sechs Ziffern
vom TAC bilden einen Zulassungscode. Die Ziffern 9-
14 stehen für die eigentliche Seriennummer des
Endgerätes (SNR). Bei der letzten Zahl handelt es
sich um die Prüfziffer CD (Check Digit). Diese
Prüfziffer wird lediglich im Gerät gespeichert,
übertragen wird immer eine 0, egal wie die CD
lautet.
Bei immer mehr Handys/Smartphones wird die 15-
stellige IMEI um eine zweistellige Kennung erweitert,
der sogenannten SVN (Software Version Number)
In der Theorie kann der Anbieter nach einem
Diebstahl/Verlust die IMEI in sein System
aufnehmen und sperren. Selbst bei einem Wechsel
der SIM-Karte, ist es dann nicht mehr möglich mit
dem Gerät zu telefonieren. Selbst wenn der Anbieter
eine Sperrung veranlasst, was nicht die Regel ist,
beudeutet das nicht, dass im Ausland mit dem Gerät
doch telefoniert werden kann.
Während bei einem großen Anbieter eine Sperrung
möglich ist, weigert sich ein anderer großer Anbieter
beharrlich dagegen. Als Begründung wird angeführt,
dass wie bereits erwähnt, ein Umprogrammieren
der IMEI möglich ist und weitere Geräte über ein
und die gleich IMEI verfügen können. Diese Geräte
würden dann ebenfalls gesperrt werden.
Deshalb können wir nur dazu raten, notiert Euch die
IMEI und notiert Euch auf jeden Fall auch die
Seriennummer. Denn neben der IMEI verfügt jedes
Handy und Smartphone auch über eine
Seriennummer. Bisher wurde allerdings noch kein
Fall bekannt, wo die Seriennummer manipuliert
worden ist.
Dreieckskauf…
Betrug über Ebay-Kleinanzeigen und Paypal...
In der Sendung PlusMinus der ARD, ausgestrahlt am
12.02.2020, wurde auf eine recht interessante
Betrugsmasche hingewiesen, auf die jeder von uns
reinfallen könnte.
Der Einfachheit halber und zum besseren Verständnis,
nenne ich die in diesem Fall beteiligten drei Personen
einfach Person A, Person B und Person C.
Was war geschehen?
Person A bietet über die Verkaufsplattform Ebay-
Kleinanzeigen ein paar Turnschuhe für 200 Euro zum
Verkauf an.
Daraufhin meldet sich Person B bei Person A und
bekundet sein Interesse an den angebotenen
Turnschuhen. Per Chat einigt man sich darauf, dass Person
B über den Bezahldienst Paypal 200 Euro an Person A
überweist und anschließend ein Bekannter von Person B
die Turnschuhe bei Person A abholen soll. Dafür schickt
Person A seine E-Mailadresse, die für Paypal zwingend
erforderlich ist, an Person B.
Statt den Betrag wie abgemacht zu überweisen, inseriert
Person B jetzt ebenfalls bei Ebay-Kleinanzeigen ein paar
hochwertige Kopfhörer für günstige 200 Euro. Wegen des
günstigen Preises meldet sich umgehend Person C, welche
die Kopfhörer kaufen möchte, bei Person B und ist mit der
Bezahlung mittels Paypal einverstanden.
Statt Person B jetzt seine eigene E-Mailadresse an Person C
sendet, gibt Person B die E-Mailadresse von Person A an
Person C weiter. Woraufhin Person C 200 Euro überweist.
Was Person C aber nicht weiß, die 200 Euro sind an Person
A gegangen, der wiederum davon ausgeht, das es sich um
die 200 Euro von Person B für die Turnschuhe handelt und
später dem Bekannten von Person B die Schuhe wie
vereinbart übergibt.
Erst viel später wendet sich nun Person C, die auf die
bezahlten Kopfhörer wartet, an Person A. Jetzt wird beiden
Personen A und C klar, dass sie einem Betrüger
aufgesessen sind und anschließend Person A, Person C die
200 Euro wieder zurück überweisen muss.
Da dieser Fall in Hamburg passiert ist, ging Person A zur
dortigen Polizei, um Anzeige zu erstatten. Die Polizei wollte
diese zunächst (unverständlicherweise) nicht aufnehmen
und riet Person A mangels Erfolg davon ab. Person A
bestand jedoch darauf und die Anzeige wurde von der
Polizei aufgenommen. Wochen später informierte die
Staatsanwaltschaft Person A darüber, dass das Verfahren
eingestellt wurde, da kein Beschuldigter ermittelt werden
konnte und auch in Zukunft nicht ermittelt werden kann.
Seid also vorsichtig und diesen Betrug hätte man ganz
einfach verhindern können. Der Abholer der Schuhe hätte
nur Bargeld mitbringen können und die Schuhe an der
Haustür bezahlen können...
BaFin und BKA warnen vor Abzocke bei
Geldanlagen im Internet…
Digitalisierung liegt im Trend: online einkaufen, online
daten, online in die Arztsprechstunde – nichts liegt näher,
als sein Geld bequem mit ein paar Klicks im Internet zu
vermehren.
Potentielle Anleger stoßen im Netz immer wieder auf
Anbieter von scheinbar besonders lukrativen
Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und
außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Häufig aber
stecken hinter solchen Angeboten Straftäter, deren
einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Geld zu betrügen.
Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter aus
Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen-Anhalt, dem
Saarland und Nordrhein-Westfalen warnen aktuell
gemeinsam mit der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor einer neuen
Masche von Betrügern, die auf Online-Handelsplattformen
Anlageprodukte mit scheinbar hohen Gewinnchancen bei
einfachster Handhabung anbieten.
Der Kunde investiert angeblich in finanzielle
Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und
binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen
(„Forex“) oder Kryptowährungen. Wie genau die
Kapitalanlage funktioniert, erklärt der Onlinehändler auf
seiner Internetseite allerdings nicht. Viele der Anbieter
verfügen noch nicht einmal über die notwendigen
Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland bzw. mit
deutschen Kunden zu tätigen.
Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert
und erstes Geld investiert, wird er umgehend von
Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen. Die Anrufer
geben sich als kompetente Finanzbroker mit jahrelanger
Handelserfahrung aus, um sich so das Vertrauen der
Neukunden zu erschleichen. Tatsächlich handelt es sich
jedoch um Betrüger, die die Anleger um ihr Kapital bringen
wollen.
Besonders dreist ist, dass der Anleger den Stand seines
Anlagekontos vermeintlich online einsehen kann. Dort
werden ihm mithilfe der Betrugssoftware der
Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne
angezeigt. Dass seine Einlage unmittelbar beeindruckende
Gewinne erzielt, überzeugt den Kunden so von dem
Geschäft, dass er weitere Investitionen tätigt. Will er sich
allerdings sein Guthaben auszahlen lassen, bricht der
Kontakt zur Handelsplattform ab und der angebliche
Berater ist nicht mehr erreichbar oder gar unbekannt. In
anderen Fällen wird der Anleger mit Ausreden vertröstet
oder gar überredet, noch mehr Geld einzuzahlen, damit
eine Auszahlung erfolgen könne.
Fakt ist: Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie
einer Kapitalanlage zugeführt. Die komplette
Handelsplattform einschließlich des vermeintlichen
Kundenkontos ist ein Fake.
Die Aussichten der Opfer, ihr Geld wiederzuerlangen, sind
sehr gering. Die Täter überweisen und verschieben die
Kundengelder auf verschiedenste Konten im Ausland, die
Betreiberfirmen der Handelsplattformen wechseln häufig
und bei den Firmensitzen handelt es sich um bekannte
Offshore-Briefkastenadressen. Es droht der Totalverlust
des investierten Kapitals.
Die BaFin weist darauf hin, dass beim Handel mit CFDs und
binären Optionen grundsätzlich ein hohes Verlustrisiko
besteht. Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des
europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten
Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die
Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer
Optionen an Privatkunden verboten. Bereits am 8. Mai
2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und
den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. Seit
dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere
Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische
Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot,
Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende
Risikowarnung.
Was können Sie tun, um sich zu schützen?
Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere
Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder
ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie
Bonusversprechungen und Erfolgen auf Demo-Konten.
Bevor Sie Geld übergeben oder eine Anlage tätigen, holen
Sie immer unabhängigen Rat (z.B. bei
Verbraucherzentralen) ein.
Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene
Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen
zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten.
Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein
Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller
Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?
Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen
EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über
die Unternehmensdatenbank der BaFin jederzeit abfragen.
Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang
mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf
Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.